Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) möchte mit dem Pilotprogramm „Sterben wo man lebt und zu Hause ist“ im Zeitraum 2020 bis 2023 den Ausbau und die Weiterentwicklung von teilstationären/stationären Angeboten in der Hospizarbeit und Palliativversorgung vorantreiben.
Für eine Förderung bewerben können sich Projektträger, die durch Neu-, Aus- und Umbau oder auch durch Ausstattungsmaßnahmen neue bzw. zusätzliche Angebote (z.B. Therapieräume, Begegnungsräume, Beratungsräume) im teilstationären, stationären oder ambulanten Bereich schaffen. Konzeptionell sollen die Projekte auf einen möglichst langen Erhalt der Selbstbestimmtheit, Selbstständigkeit, Lebensqualität und gesellschaftlichen/sozialen Teilhabe von schwerstkranken und sterbenden älteren Menschen ausgerichtet sein sowie Unterstützungs- und Entlastungsbedarfe sorgender An- und Zugehöriger berücksichtigen.
Im Rahmen des Pilotprogramms sollen zehn Projekte mit richtungsweisenden Konzepten gefördert werden.
Die Bewerbungen für das Programm sollen eingereicht werden beim FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, das mit der Programmbegleitung beauftragt wurde. Anträge können bis zum 27. November 2020 beim
FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung
Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover
per E-Mail an hospizprogramm@fgw-ev.de
sowie postalisch in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Zu den Bewerbungsunterlagen gelangen Sie hier.